Schul- und Hausordnung
Schul- und Hausordnung
Die Schul- und Hausordnung soll dazu beitragen, eine Atmosphäre zu schaffen, in der sich SchülerInnen, Lehrer- und Erzieherinnen wohl fühlen und die Voraussetzungen für ein erfolgreiches Lernen, Arbeiten und Spielen ermöglicht werden. Alle SchülerInnen, Lehrer- und Erzieherinnen fühlen sich mitverantwortlich und achten auf die Einhaltung dieser Verordnung.
1. Unterrichts- und Pausenzeiten
1.Stunde 7.35 – 8.20 Frühstückspause 8.20 - 8.35
2.Stunde 8.35 – 9.20 1. Hofpause 9.20 – 9.40
3.Stunde 9.40 – 10.25
4.Stunde 10.30 – 11.15 2. Hofpause 11.15 – 11.35
5.Stunde 11.35 – 12.20
6.Stunde 12.25 – 13.10
- Die SchülerInnen können ab 7.20 Uhr selbstständig den Klassenraum betreten, 5 min. vor Unterrichtsbeginn müssen alle SchülerInnen mit der Vorbereitung auf den Unterricht begonnen haben. Ein Klingelzeichen erinnert daran. Nach Unterrichtsschluss oder Hortende ist das Schulgelände zügig zu verlassen. Um 16:30 Uhr endet der Schulbetrieb und die Tore zur Köhlergasse werden verschlossen.
 - Um die Selbstständigkeit der Kinder zu fördern, verabschieden sich die Eltern oder andere Begleitpersonen vor der Schulhaustür. Von dort werden die SchülerInnen nach Unterrichtsschluss auch wieder abgeholt.
 - Die Eltern werden nachdrücklich gebeten, während der Unterrichts- und Pausenzeiten von Besuchen auf dem Schulgelände bzw. im Schulgebäude abzusehen. Bei dringenden Anliegen haben sich alle im Sekretariat anzumelden (7.15 – 13.15 Uhr Sekretariat geöffnet) bzw. dürfen eine Lehrerin oder Erzieherin ansprechen.
 - In den kleinen Pausen bleiben die SchülerInnen in den Klassenräumen. Eine Ausnahme bildet der Fachraumwechsel.
 
2. Schulhof
a) Zum Schulhof gehören: Der gepflasterte Hof vor den Gebäuden, der Spielplatz rechts neben dem der „Roten Schule“, der Bereich zwischen den beiden Schulhäusern und der Bolzplatz hinter der „Gelben Schule“.
b) Während der Mittagspause ist der Speiseraum den Schülern und Schülerinnen vorbehalten, die dort ihr Mittagessen einnehmen. (11.15 – 13.30 Uhr)
c) Das Verlassen des Schulhofs während der regulären Unterricht- und Pausenzeit ist nicht gestattet. Ausnahmen regelt die aufsichtführende Lehrkraft oder Erzieherin.
d) Das Befahren des Schulgeländes mit Fahrzeugen, die nicht der Schule gehören ist verboten. Ausgenommen sind Lieferfahrzeuge.
e) Aus Rücksicht auf andere SchülerInnen ist das Werfen von Gegenständen, von denen eine Gefahr ausgeht (einschließlich Schneebällen), auf dem Schulhof nicht erlaubt. Auf dem Bolzplatz und dem Schulhof sind nur weiche Gummibälle zum Spielen erlaubt. Fußballzonen sind der Bolzplatz und unter dem Verbinder beider Schulgebäude.
f) Auf dem Hof befindet sich eine Streitschlichtungszone, die selbstständig von den Kindern unter ferner Aufsicht eines Erwachsenen genutzt werden sollte. Bei Bedarf ist die Aufsicht bei der Streitschlichtung behilflich.
3. Sicherheitsregeln zum Schutz der Gesundheit und der Ordnung
- Der Besitz und Gebrauch von Drogen und Waffen jeglicher Art ist verboten. Auf dem gesamten Schulgelände ist das Rauchen untersagt.
 - Die Nutzung von Handys, Smartwatches, Smartphones sind auf dem Schulgelände und bei schulischen Veranstaltungen, Lernen am anderen Ort, verboten. Ein Gebrauch ist nur nach ausdrücklicher Erlaubnis der Lehrperson oder der Erzieherinnen erlaubt.
 - Regelmäßiges Lüften in den Pausen ist zu beachten.
 - Gegenseitige Rücksichtnahme, Höflichkeit und Hilfsbereitschaft sind für alle Mitglieder der Schulgemeinschaft (SchülerInnen, Lehrer, Eltern, Schulpersonal) selbstverständlich. Deshalb ist jede Störung des Unterrichts ist zu vermeiden, und das Rennen, Toben und Lärmen im Schulgebäude ist nicht gestattet.
 - Alle Schüler und Schülerinnen haben den Anweisungen der Lehrer- und Erzieherinnen bzw. der Schüleraufsicht Folge zu leisten.
 - Jeder Schüler und jede Schülerin ist verpflichtet, die Toiletten sauber zu halten und die Vorschriften der Hygiene einzuhalten (alleinige Benutzung der Kabine, Spülung betätigen, evtl. Toilettenbürste benutzen, Hände waschen).
 - Jeder Schüler und jede Schülerin ist verpflichtet, im Unterricht mitzuarbeiten, das benötigte Material für den Unterricht mitzubringen und von der Schule entliehene Materialien sorgfältig zu behandeln und pünktlich abzugeben.
 - Alle Räume sind so zu verlassen, dass nachfolgende SchülerInnen, Lehrerinnen und Erzieherinnen sie ohne vorheriges Aufräumen benutzen können. Nach der letzten Stunde oder dem Hortende werden in allen Räumen die Stühle hochgestellt und die Fenster geschlossen.
 
Jeder, der gegen die Hausordnung verstößt, wird auf der Basis der Verordnung über Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen zur Verantwortung gezogen.
Durch Beschluss der Schulkonferenz vom September 2017 und Ergänzung vom August 2024 tritt diese Schul- und Hausordnung mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Vorsitzende der Schulkonferenz
Anette Schnell